wie angekündigt informieren wir Sie über den aktuellen Stand der Dinge zur Soforthilfe für Unternehmen.
Rettungspaket für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen:
Soeben hat das Bundeskabinett die Eckpunkte für Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige im Volumen von 50 Milliarden Euro beschlossen. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten soll schnell und unbürokratisch geholfen werden.
Geplant sind Einmalzahlungen in Höhe von 9.000 Euro für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie in Höhe von 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten (VZÄ). Mit dieser Einmalzahlung für Kleinstunternehmen sowie Soloselbstständige soll die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u. ä., überbrückt werden. Voraussetzung für die Mittel ist, dass das Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen ist, die Schwierigkeiten also Folgen der Corona-Pandemie sind.
Nach aktuellem Stand sollen die Anträge für die Einmalzahlungen In Nordrhein-Westfalen über die Bezirksregierungen abgewickelt werden. Derzeit sind alle involvierten Stellen dabei, das – möglichst schlanke – Antragsverfahren auszuarbeiten. Wir informieren Sie über den konkreten Weg der Antragstellung, sobald wir Details kennen.
Wichtig: Diese Hilfen müssen erst noch final vom Bundestag verabschiedet werden. Die Angaben sind also vorläufig! Auch das Antragsverfahren im Detail steht noch nicht fest.